AOW ADG Projektvereinbarungen

für die Mitarbeit am Antares Open World (AOW) Werk

Präambel & Definitionen

Diese Projektvereinbarungen wurde mit der Absicht geschrieben, eingebrachte Zuarbeiten für die mögliche Verwendung der Umsetzung des AOW Konzeptes zu regulieren. Oberstes und erklärtes Ziel der Projektvereinbarungen, soll die Treue zum AOW Konzept und die Umsetzung der philosophischen Leitlinie sein. Das AOW Konzept selbst, definiert sich über sein stetig konkretisierendes Konzeptbuch als Referendum und situiert sich über das AOW Manuskript.

»Wir sehen Antares Open World als Sandbox auch im Sinne von "Das spielen im Spiel mit Komplexität". Wir lieben Komplexität und Metagaming. Es gehört zu den Antares Grundphilosophien, hier den reinen auf "Einfachheit" liebenden Spieler zu Gunsten des Komplexität liebenden Spielers zu fördern. Es gibt genug Spiele auf dem Markt, welche durch Ihre Generalisierung im Laufe der Zeit an Komplexität verloren haben, und für die Macher & Gründer der Antares Open World, dadurch uninteressant geworden sind.»

Werde Teil des Projektes, wenn du es liebst Dich in Komplexität zu wälzen! Dich von neuen Ideen und Wege anders zu gehen, nicht abschrecken lässt. Du es liebst mit Interaktion und Komplexität möglichst Realitätsah, die Quintessenzen des Optimums zu erfassen.

Wir wünschen uns durch die Erschaffung von Antares Open World eine neue Form von Gamekultur, zu etablieren. Insbesondere wollen wir, dass Antares Open World Teil einer über ein aktives Metagaming, initiierte und lebendige Spielerkultur entwickelt, um damit ein weitreichendes und dynamisches Eigenleben zu erschaffen.

Auf dessen Basis hat der Konzeptautor und Founder des Projektes Jan Ohlmann, dieses AOW ADG Projektvereinbarungen geschrieben und das Konzept für Antares Open World begründete Spiele und Projekte ins Leben gerufen. Der Konzeptautor stellt hierbei das AOW Manuskript und damit sein impliziertes Gedankengut, für die Etablierung einer neuartigen Umsetzungspolitik auf Ebene der Community, respektive dem Versuch die AOW Community in die Entwicklung mit einzubeziehen, gegenüber der AOW Entwickler Community, für nicht kommerzielle Zwecke zur Verfügung. Es gelten die spezifizierten Nutzungsrechte des Konzeptautors, für die Verwendung des AOW Manuskriptes.

Diese Projektvereinbarungen, auch Bestimmungen und/oder Vereinbarungen -sowie spätere Änderungen-, betreffen nun den Zweck der Sicherung von Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der o.g. AOW Philosophie und den Erhalt der Konzepttreue, während der Entwicklung, und Umsetzung, des gestarteten Projektes, nachfolgend Antares Open World oder auch AOW, oder im Zusammenhang mit den Vereinbarungen auch AOW ADG Projektvereinbarungen (AOW-ADG-PV) genannt.

Die Antares Developer Group auch Antares Dev Group (ADG), oder auch Antares Entwickler Gruppe beschreibt sich zum Zwecke der primären Teamfindung gemäß §1, sowie der Evaluation und möglichen Umsetzung des Projektes gemäß dieser Präambel und AOW Developer Lizenz in Form einer Interessengemeinschaft mit gemeinsamen Wegen und Zielen. Dabei übernimmt die ADG den Versuch, als situierte Einheit unter Berücksichtigung des §10 gemäß AOW Developer Lizenz, als Konstruktbestandteil, dieser Interessengemeinschaft zu etablieren.

Die ADG beschreibt sich somit im Innenverhältnis, durch ihre aktiven Mitglieder (Mitarbeiter und/oder Mitstreiter) an den Projekten (Kernkompetenzen) des Antares Open World Werkes. Mitglieder der ADG können als Lizenzträger gemäß AOW Developer Lizenz, gleichermaßen in der Rolle des Lizenznehmers und/oder des Lizenzgebers auftreten. Die Vereinbarungen werden im gegenseitigem Einverständnis aller Mitglieder der ADG angenommen und geschlossen. Sie sichern sich Ihren Willen der Umsetzung gegenseitig zu.

In nachfolgend als Urheberrecht bezeichneten Passagen sind alle auch urheberrechtlichen Rechte inbegriffen, die auf andere Arten von Werken Anwendung finden, als Beispiele seien hier 3D Modelle, 2D Konzepte, Quellcode, Designs (Assets, Modelle, Grafiken, Fotos, Medien) und/oder sonstiges Eigentum eines Entwicklers und/oder Mitgliedes der Antares Dev Group (ADG) genannt.

Eine Zuarbeit bezeichnet alle urheberrechtlich schützbaren Werke, welche unter die AOW Developer  Lizenz gestellt werden. Eine zielführende Zuarbeit beinhaltet eine Zuarbeit, mit der Besonderheit, der nachgewiesenen und beurteilten Konzeptreue, sowie der vorher ausgeschriebenen Notwendigkeit in Form einer Bitte der Umsetzung.

Jedes ADG Mitglied wird als Sie und namentlich gemäß in Übereinstimmung des vom Konzeptautor geführten Mitgliederverzeichnisses (ADG-MGV), sowie mit der Position innerhalb der Antares Dev Group und entsprechender Zuständigkeit, projektbezogen angeredet.

Die Zuarbeit gemäß §1 ist nicht auf andere, fremde Projekte oder Folgeprojekte, ohne Zustimmung des Konzeptautors überführbar. Als Folgeprojekte werden hier alle Projekte bezeichnet, welche sich aus Teilen ehemaliger ADG Mitglieder zusammen setzen, aber nicht das AOW Werk als solches in seinen Teilen fortführen.

Ausgenommen sind die Systemabgrenzungen der Kernkompetenzen als eigenständige AOW Projekte, Prototypen, dazugehörige Webanwendungen, Smartphone APP´s, sowie spätere, mögliche Nachfolger in wachsender Versionsnummer, welche in Zusammenarbeit mit dem Konzeptautor entstehen.

Namensänderungen und die Verwendung von Arbeitstitel bleiben dem Konzeptautor vorbehalten. Im übrigen gelten die Bestimmungen und Begrifflichkeiten der AOW Developer Lizenz.

Zu diesem Zweck werden die nachfolgenden Projektvereinbarungen zwischen dem Konzeptautor und dem ADG Mitglied geschlossen.

§ 1  Monetarisierung, Kickstarter & Teamfindung

Abs 1. Crowd Funding & Finanzierungen

Teil der Vorraussetzung einer erfolgreichen Umsetzungspolitik des AOW Konzeptes, ist die Eruierung und Etablierung von, aber nicht ausschließlich, Crowd Funding Mechanismen, wie zum Beispiel der Kickstarter Plattform oder eigener auf Webtechnologie begründetem Shopsystem. Zu diesem Zweck arbeiten die ADG Mitglieder in Ihren Findungsprozessen u.a. auf dieses Ziel hin. Die Offenhaltung anderer Funding Mechanismen und/oder Modelle der Finanzierung soll gewahrt bleiben.

Abs 2. Netiquette & Bildung des AOW Kernteams

Die Findung des Kernteams, soll hier zum wesentlichen Bestandteil der ADG werden.

Über die organisatorische Einheit der ADG, soll unter der Berücksichtigung von Enthusiasmus, Arrangement und Teamfähigkeit, eine interessenorientierte Empfehlung, gegenüber allen ADG Mitgliedern ausgesprochen werden können.

Eine Empfehlung soll nach den Kriterien von Leistung, Zielstellung, Dynamik, Struktur und

Klima beurteilt werden. Folgende Rahmenkriterien und Netiquette sollen der Zielstellung einer guten Kernteamfindung, den richtigen Weg weisen und helfen diese zu eruieren.

Der Prüfstein unseres ADG Teams ist seine Leistungsfähigkeit. Unser Team ist imstande, Leistungen zu erzielen, die ein einzelnes ADG Mitglied für sich allein, niemals fertig bringen würden. Die persönlichen Stärken vereinen sich im ADG Team und kreieren unser Produkt, das mehr als die Summe der Einzelbegabungen darstellen wird.

Das ADG Team verschreibt sich dem Hauptziel gemäß der Präambel, dass alle ADG Mitglieder im Detail kennen, mit dem sie einverstanden sind, sich identifizieren können und das ihnen erstrebenswert erscheint.

Dieses Ziel unseres Teams im Kern, bezeichnen wir als unseren Auftrag. Daneben gibt es weitere persönliche Ziele, die es zu erreichen gilt. U.a. hat jedes Mitglied der ADG ein besonderes Interesse innerhalb der ADG Zuarbeit leisten zu wollen. Zu nennen seien hier, das Erlernen und Vertiefen von neuen Fähigkeiten.

Richtung und Stärke unseres ADG Kern Teams sind abhängig vom Einverständnis der ADG Mitglieder, über das Hauptziel und von ihrer Bereitschaft, ihre persönlichen Ziele in den Dienst des Hauptziels zu stellen, sich zu berufen.

Unsere ADG Mitglieder des Teams spornen sich gegenseitig an. In der Gemeinschaft fühlen sie sich wohler, und sie merken, dass die gemeinsame Arbeit ihre Kraft und ihre Freude immer wieder aufs neue belebt. Zur Beschreibung dieses einzigartigen Energiepotentials einer Gruppe prägen wir das Wort Synergie.

Unser ADG Team ist durch Qualität und Leistungsfähigkeit mehr als die Summe seiner ADG Mitglieder. Wir haben die Fähigkeit der Synergie, einer kollektiven Dynamik, die gezielt aufgebaut und nutzbar gemacht werden kann.

Unser ADG Team hat die kniffligen Probleme wie Kontrolle, Führungsansprüche, Arbeitsstil, Organisation und Rollenverständnis intelligent geregelt. Die Struktur unseres Teams ist genau abgestimmt auf die zu lösenden Aufgaben. Individuelle Fähigkeiten und Teilaufgaben werden ohne viele Worte sinnvoll koordiniert.

ADG Mitglieder mit Führungsansprüchen haben gelernt, Rücksicht aufeinander zu nehmen und Feindseligkeiten, Konkurrenzdenken und Aggressionen aus dem Teamleben zu verbannen. Unser Team schafft es, flexibel, einfühlsam, methodisch und zielbewusst zu arbeiten.

Unser ADG Team entwickelt einen besonderen Geist. Er bewirkt Offenheit zwischen allen ADG Mitgliedern und die gegenseitige Freude und Ermunterung am Projekt. Alle ADG Mitglieder identifizieren sich mit dem gesamtem Team; Erfolg oder Misserfolg überträgt sich auf ihre Stimmung, und sie werden mit ganzer Kraft die Interessen unseres ADG Teams zu wahren suchen. In unserem Team herrscht ein Klima, in dem alle ADG Mitglieder Vertrauen zueinander fassen, persönliche Schwierigkeiten offen besprechen und bereit sind, Risiken einzugehen.

§ 2  Rechte & Pflichten eines ADG Mitgliedes

Das ADG Mitglied ist verpflichtet, bereits vor Mitarbeit alle notwendigen Informationen (vollständiger Name, Geburtsdatum, Wohnsitz, etc.) die, die künftige Zusammenarbeit und somit die Überlassung von Zuarbeiten die den Verwendungs- und/oder Einsatzzweck betrifft, vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen. Als Referenz dient das Mitgliederverzeichnis.

Dem ADG Mitglied ist bewusst, das vorsätzliche Falschinformation, zur Ausschließung aus dem AOW Projekt führen können. Der Konzeptautor gemäß Präambel, ist berechtigt zusätzliche Informationen einzuholen und ggf. vorab eigenmächtig, im Rahmen des Datenschutzgesetzes und unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts, zu recherchieren und personenbezogen zu speichern. Bei nicht sicheren Informationen hat der ADG Mitglied ausdrücklich auf das Fehlen bzw. auf eventuelle Unwägbarkeiten hinzuweisen.

Das ADG Mitglied verpflichtet sich mit Annahme dieser Projektvereinbarungen, sich an das Konzept, die herausgegebenen Grundsätze & Netiquetten in Form von Zuarbeitsanweisungen, zu richten. Verletzungen dieser Grundsätze & Netiquetten, können zum Ausschluss aus dem AOW Projekt führen.

Das ADG Mitglied ist verpflichtet, mit eventuell ausgegebener Software oder anderen fremd-eigentümlichen Assets, welche Ihm im Rahmen der Zuarbeit am AOW Projekt zugetragen wurden, sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung und/oder Übergabe an Dritte zu unterlassen, bzw. auch im Rahmen seiner Möglichkeiten entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um dies zu unterbinden. Im Falle des Verlustes von übertragenen Zuarbeiten verpflichtet sich das ADG Mitglied unverzüglich, über den Verlust sofort zu informieren.

Das ADG Mitglied verpflichtet sich, lediglich solche Inhalte auf den zur Verfügung gestellten Speicherplatz (z.B. Versionisierungssystem) zu speichern, zu verwalten, zu übermitteln, zugänglich zu machen, die nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter, sowie nicht gegen die Bestimmungen in dieser Lizenzvereinbarung verstoßen, oder moralisch verwerflich seien könnten.

Das ADG Mitglied verpflichtet sich, das AOW Projekt sowie andere ADG Mitglieder von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen Zuarbeiten und/oder Verhaltensweisen des ADG Mitgliedes geltend gemacht werden.

Das ADG Mitglied verpflichtet sich, Zuarbeiten redundant auf den zur Verfügung gestellten Speicherorten (Server, Kollaborationssysteme, Plattformen, etc.), aktuell zu halten.

Das ADG Mitglied verpflichtet sich interne und strategische Absprachen, welche als Geheim von dem Projekt Komitee eingestuft werden, vertraulich zu behandeln.

Das ADG Mitglied verpflichtet sich eine saubere und gut dokumentierte Arbeitsweise zu vollziehen. Insbesondere ist Quellcode über das normale Maß an Transparenz zu dokumentieren, um entsprechende Integrität und Zusammenarbeit zu garantieren. Das ADG Mitglied verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, alle Umsetzungen spätestens  mit Entstehung des Quellcodes, respektive Upload in die Versionierung, hier GitHub und/oder Bit Bucket, diesen in unsere Enterprise Architect Lösung von Sparx Systems, in Form von Use Cases und Klassendiagrammen durch vorherige Modellierung in UML, spätestens jedoch durch Reverse Engineering in die von Ihm zur Verfügung gestellten Arbeitspakete, respektive Softwaremodule zu transferieren.

Das ADG Mitglied verpflichtet sich Veränderungen und/oder Fortschritte seines Arbeitsbereiches in die jeweiligen Pivotaltracker Projekte upzudaten.

§ 3  Zusätzliche Bedingungen

Zusätzliche Genehmigungen sind schriftlich festgehaltene Absprachen, welche die Bedingungen dieser Projektvereinbarungen ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren Auflagen zulassen.

So gelten die unter §5 in der AOW Developer Lizenz getätigten zusätzlichen Bedingungen.

§ 4  Ausscheiden eines ADG Mitgliedes

Diese Projektvereinbarungen definieren das temporäre als auch permanente Ausscheiden aus der Antares Dev Group. Sollten entsprechende Situationen (Kontaktabbruch, Inaktivität, Ausschluss) aus den Absätzen 1-3 eintreten, so gilt das AOW Developer Lizenzabkommen als Teil dieser Vereinbarungen, als nicht widerrufen. Die Genehmigungen nach §2 AOW Developer Lizenz bleiben vollumfänglich im Bestand.

Abs 1. Ausscheiden durch Inaktivität

Nach einer Zeitspanne von einem Kalendermonat Inaktivität, ohne vorherige Erklärung einer Abwesenheit, wechselt das Mitglied gemäß Begriffsdefinitionen in der Präambel, automatisch in die Rolle des inaktiven Mitgliedes. Sollte die Erklärung der Abwesenheit, mehr als 2 Kalendermonate definieren, so gilt das Mitglied als inaktiv, ab Tag der Erklärung.

Als inaktives Mitglied gelten ferner alle Mitglieder der ADG, welche noch keine Zuarbeit ab Eintritt, oder seit mehr als einem Monat, keinen zielführenden Betrag mehr zum Fortbestehen des Projektes geleistet haben. Hierzu zählen insbesondere, die typischen Aufgaben wie die zielführende Zuarbeit, welche sich aus der zugewiesenen Rolle des Mitgliedes ergaben. Ein unerwarteter Abbruch von Kommunikation, zählt als Grund zur Inaktivierung des Mitgliedes.

Nach Ablauf von 3 Kalendermonaten der Inaktivität und/oder Kontaktabbruch eines ADG Mitgliedes, gilt das Mitglied als temporär ausgeschieden.

Abs 2. Todesfall oder andere außergewöhnliche Situationen

Sollte ein ADG Mitglied unerwartet versterben oder auf andere Art seine Rechte nicht mehr wahrnehmen können, so gehen entsprechende Widerrufsrechte auf Hinterbliebene Dritte oder einen eventuellen rechtlichen Vormund über. Auch in diesem Fall gelten die unter §2 AOW Developer Lizenz zugeteilten Garantien. Eine entsprechende Wahrnehmung dessen, kann nur nach Legitimation (Erbschein, Vormundschaft, etc.) erfolgen. Hier wird eine Frist von 2 Monaten gesetzt.

Abs 3. Ausscheiden aus dem Teamfindungsprozess

Sollten berechtigte Zweifel an der Authentizität des ADG Mitgliedes vorliegen, und/oder es zu kompromittierenden Teamfindungsstörungen kommen, so ist der Konzeptautor berechtigt, das ADG Mitglied aus dem Projekt, ohne Anrecht auf Ersatzforderungen jederzeit auszuschließen. Eine vorherige Verwarnung kann vom Konzeptautor ausgesprochen werden. Das ADG Mitglied, gilt dann als permanent ausgeschieden. Die Wahrung seiner Rechte nach dem Urhebergesetz, sowie alle zugesprochenden Garantien nach §2 AOW Developer Lizenz, bleiben unberührt.

Abs 4. Wiedereinstieg

Ein Wiedereinstieg ist grundsätzlich für temporär ausgeschiedene Mitglieder möglich, es Bedarf jedoch der erneuten Annahme der aktuell in gültigen AOW Developer Lizenz und ihrer AOW Projektvereinbarungen, sowie dem Einverständnis des Konzeptautors.

Ein Widereinstieg für permanent ausgeschiedene Mitglieder ist nicht vorgesehen.

§ 5 Beraterstab

Die einzelnen AOW Projekte, welche gegliedert nach Kernkompetenzen organisiert sind, werden über einem AOW Beraterstab verwaltet. Zudem gehören in jede Projektgruppe, welche in ihrer Nomenklatur ADG/N, ihre Bezeichnung finden, ein Projektleiter. Die Leitung kann jedoch in Form einer Rolle übergreifend für mehrere AOW Projektgruppen übernommen werden.

Den Vorsitz des Beraterstabes bildet der Konzeptautor, ihm obliegt die Vorhaltung und Aktualisierung des Mitgliederverzeichnisses, die Verwaltung extern eingeholter Lizenzen, die Vergabe von Verwertungsrechte im Außen- und/oder Innenverhältnis, sowie die Autorisierung von eingebrachter Patente und Gebrauchsmuster.

Weiterhin fungiert der Beraterstab im Streitfall als Schlichtorgan, entsprechenden Entscheidungen ist Folge zu leisten. Der Beraterstab ist dazu verpflichtet in solchen Fällen objektiv und zum Besten des Projektes zu urteilen.

Auch können dem Beraterstab durch den Konzeptautor, weitere Aufgaben übertragen werden, dazu zählen vor allem, aber nicht ausschließlich, die Verwaltung finanzieller Aspekte. Weitere Aufgaben sind schriftlich zu fixieren.

Der Beraterstab ist ein dynamisches Gremium. Dem Autor des Konzeptes obliegen als Vorsitzender, Zuarbeiten als zielführend und Konzepttreu einzustufen und zu bewerten, sowie zielführende Änderungen an der Struktur gemäß §1 Teamfindung & Netiquette vorzunehmen. Des Weiteren kann er Mitglieder zum Beraterstab ohne Benennung von Gründen, ernennen und/oder entlassen. Je nach Größe der ADG kann die Größe des Beraterstabes variieren.

Eine Neuwahl des Vorsitzenden, erfolgt bei Tod durch die bestehenden Mitglieder im Beraterstab. Es sind die Interessen in Gedenken des Konzeptautors zu wahren und fortzuführen.

Der Konzeptautor entscheidet über die Vergabe und/oder den Entzug von weiteren Positionen im Gremium, und/oder einer Neuaufnahme von weiteren ADG Mitgliedern.

§ 6  Inkrafttretung & Veränderungen der Vereinbarungen

Der Urheberrechtsinhaber (Konzeptautor), gemäß Präambel dieser Lizenz, kann jederzeit überarbeitete und/oder neue Versionen dieser Lizenz veröffentlichen. Solche neuen Versionen können der gegenwärtigen Lizenz entsprechen, können aber auch in Ganzem abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

Eine jede Version dieser Projektvereinbarungen, hat eine neue und eindeutige Versionsnummer mit Datierung ihrer Inkrafttretung.

Die bestehende und eingebrachte Zuarbeit wird automatisch auf die spätere Version „jeder späteren Version“ (“any later version”) mit dem Tag ihrer Inkrafttretung überführt.

Es sind den Bestimmungen der genannten aktuellen Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die vom Urheber der AOW ADG Projektvereinbarung veröffentlicht wurde.

Wenn die Zuarbeit keine Versionsnummer angibt, gilt automatisch immer die aktuelle Version, die vom Urheber der AOW Vereinbarung veröffentlicht wurde.

Sollten mit Veröffentlichung und damit mit Inkrafttreten der AOW ADG Vereinbarung, -gilt auch für künftige Änderungen an der Vereinbarung-, kein Widerspruch innerhalb von 14 Kalendertagen gegenüber bestehende aktive ADG Mitglieder eingebracht worden sein, so gelten ab Tag der Veröffentlichung diese Lizenz und/oder ihre Änderungen, vollumfänglich. Dies gilt auch für bereits erbrachte Zuarbeiten im Projekt gemäß §1 Abs.4 der AOW Developer Lizenz.

Sollte ein aktives Mitglied einen Widerspruch für die neu zu etablierende Vereinbarung eingebracht haben, so bezieht sich der Widerspruch ausschließlich auf der im Widerspruch formulierten Passage. Die im Bestand stehende Vereinbarung behält dabei weiter ihre Gültigkeit. Es ist dann zum Wohle des Konzeptes abzuwägen, in wie Weit der Interessenkonflikt des Einzelnen, mit der Konformität der neuen geänderten Passage dieser Vereinbarung aufrechenbar wäre.

§ 7  Gewährleistungsausschluß

Es besteht keinerlei Gewährleistung für die Zuarbeit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Urheberrechtsinhaber und/oder Dritte die Zuarbeit so zur Verfügung, „wie es ist“, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch implizit, einschließlich -aber nicht begrenzt auf- die implizite Gewährleistung der Marktreife oder der Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck.

Das volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit der Zuarbeit liegt bei dem Nutznießern und damit bei dem verwendenem ADG Mitglied. Sollte sich Zuarbeiten als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur innerhalb der ADG.

Hierzu sind besonders die Definitionen unter §9 der AOW Developer Lizenz zu beachten.

§ 8  Begrenzung von Haftung

In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Urheberrechtsinhaber (Lizenzträger) oder irgendein Dritter, der die Zuarbeit wie oben erlaubt modifiziert oder übertragen hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschäden, die aus der Benutzung der Zuarbeit oder der Unbenutzbarkeit der Zuarbeit folgen (einschließlich -aber nicht beschränkt auf- Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von der AOW Entwickler Gruppe oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen der Zuarbeit, mit irgendeiner anderen Zuarbeit zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.

§ 9  Wertung der §§ 6 & 7

Sollten der o.a. Gewährleistungsausschluß und die o.a. Haftungsbegrenzung aufgrund ihrer Bedingungen gemäß lokalem Recht unwirksam sein, sollen Bewertungsgerichte dasjenige lokale Recht anwenden, das einer absoluten Aufhebung jeglicher zivilen Haftung in Zusammenhang mit der Zuarbeit am nächsten kommt, es sei denn, der Zuarbeit lag eine entgeltliche Garantieerklärung oder Haftungsübernahme bei.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vereinbarungsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung in Konformität der Präambel am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Vereinbarungen als lückenhaft erweist.

§ 11  Copyright 2016

Es ist jedermann gestattet, diese AOW ADG Projektvereinbarungen zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.

Inkrafttretung unter Beachtung des §5 mit Fassung AOW-ADG-PV-16/07/01 am 01.07.2016.